Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs – Förderung in Thüringen
Fördergeber: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Einführung CO2-armer Mobilität im ÖPNV in Thüringen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Träger der Daseinsvorsorge des ÖPNV und öffentliche Gebietskörperschaften.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %.
Frist und Status
Ab sofort können Anträge gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Voraussetzungen
Trägerinnen und Träger der Aufgabe der Daseinsvorsorge des ÖPNV sowie öffentliche Gebietskörperschaften.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs
Wer kann Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs beantragen?
Träger der Daseinsvorsorge des ÖPNV und öffentliche Gebietskörperschaften
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs?
Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs beantragen?
Ab sofort können Anträge gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs?
Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Quelle: tab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Thüringen