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IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Das IFB-Eigenheimdarlehen unterstützt den Erwerb von Gebrauchtimmobilien in Hamburg unter bestimmten Voraussetzungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Die IFB Hamburg unterstützt durch das langfristige IFB-Eigenheimdarlehen den erstmaligen Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen in Hamburg. Die bestehenden Wohngebäude müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß eines Energiebedarfs- oder Verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse D, E, F, G oder H eingestuft sein. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die deutsche Staatsbürger oder im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels im Sinne des Aufenthaltsgesetzes beziehungsweise einer Niederlassungserlaubnis im Sinne des Aufenthaltsgesetzes sind oder ein Daueraufenthaltsrecht im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes der EU haben. Für die Förderung muss mindestens ein minderjähriges Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommenssteuergesetzes zum Familienhaushalt zählen. Die Einkommensgrenzen sind für 1-Personen-Haushalt 75.000 EUR, für 2-Personen-Haushalt 100.000 EUR, und je weiterem Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Grenze um 20.000 EUR. Gefördert werden Kosten der Modernisierung und Sanierung sowie der Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten beim erstmaligen Immobilienerwerb.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die deutsche Staatsbürger oder im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels sind.

Es muss mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt sein und die Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Einkommensnachweise,Energieausweis,Antragsformular

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Häufige Fragen zu IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie

Wer kann IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie beantragen?

Privatpersonen

Bis wann kann man IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Wer ist Fördergeber von IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie?

Fördergeber ist Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Darlehen
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Hamburg