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Arbeitsschutzorganisation – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Das Programm fördert Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit und zur Verbesserung des Arbeitsschutzes in Betrieben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Betriebe.

Was wird gefördert?

Maßnahmen des Arbeitsschutzes, einschließlich der Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit, können in den Betrieben längst nicht mehr von Einzelinitiativen und Zufällen abhängig gemacht werden. Die komplexen Anforderungen an den Arbeitsschutz bei neuen Technologien und Prozessen sowie die notwendige weitere Reduzierung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen erfordern einen effizienten und systematischen Arbeitsschutz in den Betrieben. Dieser trägt zur langfristigen Kostenentlastung der Betriebe sowie der sozialen Sicherungssysteme bei. Grundlage und zentrales Element im betrieblichen Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung, die die Voraussetzung für sichere und gesunde Arbeit bildet.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

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Häufige Fragen zu Arbeitsschutzorganisation

Wer kann Arbeitsschutzorganisation beantragen?

Betriebe

Wer ist Fördergeber von Arbeitsschutzorganisation?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: msgiv_brandenburg.

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