Angewandte Forschung im Agrarbereich – Förderung in Hamburg
Fördergeber: Freie und Hansestadt Hamburg
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt anwendungsorientierte Forschungsvorhaben im Bereich der Hamburger Agrarwirtschaft.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Verbände.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Frist und Status
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Freie und Hansestadt Hamburg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen über die erforderliche Fachkunde verfügen.
Ihr Vorhaben muss für alle im betreffenden Sektor oder Teilsektor tätigen Unternehmen von Interesse sein.
Im Ergebnis muss Ihr Vorhaben zu konkreten Handlungsempfehlungen führen.
Zudem muss an Ihrem Vorhaben ein erhebliches Landesinteresse bestehen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Angewandte Forschung im Agrarbereich
Wer kann Angewandte Forschung im Agrarbereich beantragen?
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Verbände
Wie hoch ist die Förderung bei Angewandte Forschung im Agrarbereich?
Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Angewandte Forschung im Agrarbereich beantragen?
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Wer ist Fördergeber von Angewandte Forschung im Agrarbereich?
Fördergeber ist Freie und Hansestadt Hamburg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hamburg