Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Das Programm fördert die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, um deren Rechte und Mitbestimmung zu stärken.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Einrichtungen der Jugendhilfe.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
Voraussetzungen
Einrichtungsträger müssen geeignete Verfahren zur Beteiligung und Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten nachweisen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen
Wer kann Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen beantragen?
Einrichtungen der Jugendhilfe
Wer ist Fördergeber von Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Sonstiges
- Förderregion
- Bundesweit