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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Das Programm fördert die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, um deren Rechte und Mitbestimmung zu stärken.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einrichtungen der Jugendhilfe.

Was wird gefördert?

Kinder und Jugendliche in erlaubnispflichtigen Einrichtungen sind alters- und entwicklungsangemessen zu beteiligen. Darauf haben sie rechtlichen Anspruch, der u.a. verankert ist in: der UN-Kinderechtskonvention, dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe sowie dem Gesetz zur Förderung und zum Schutz junger Menschen (Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz; BbgKJG). Die Einrichtungsträger müssen geeignete Verfahren zur Beteiligung sowie Möglichkeiten der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten konzeptionell verankern und nachweisen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

Voraussetzungen

Einrichtungsträger müssen geeignete Verfahren zur Beteiligung und Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten nachweisen.

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Häufige Fragen zu Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen

Wer kann Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen beantragen?

Einrichtungen der Jugendhilfe

Wer ist Fördergeber von Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.

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