Familienbeirat – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Der Familienbeirat berät die Landesregierung in familienpolitischen Fragen und gibt Handlungsempfehlungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Familien, insbesondere aus schwierigen Lebensverhältnissen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Familienbeirat
Wer kann Familienbeirat beantragen?
Familien, insbesondere aus schwierigen Lebensverhältnissen
Wer ist Fördergeber von Familienbeirat?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: msgiv_brandenburg.
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