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Familienbeirat – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Der Familienbeirat berät die Landesregierung in familienpolitischen Fragen und gibt Handlungsempfehlungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Familien, insbesondere aus schwierigen Lebensverhältnissen.

Was wird gefördert?

Um Brandenburg als kinder- und familienfreundliches Land zu stärken und weiterzuentwickeln, wurde am 17. Juni 2021 der Familienbeirat ins Leben gerufen. Die Aufgabe des mit 15 Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Landesregierung, Kommunen, Kirche und Vereinen besetzten Gremiums ist es, die Landespolitik unabhängig und ehrenamtlich zu familienpolitischen Fragen zu beraten und der Landesregierung Handlungsempfehlungen zu geben. Der Familienbeirat wird vom Familienministerium für die Dauer einer Legislaturperiode berufen. Vorsitzende sind Dr. Sarah Häseler-Bestmann und Dr. Dietmar Sturzbecher. Im April 2022 legte der Familienbeirat Handlungsempfehlungen zum Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Familien vor. Zu den zentralen Aufgaben gehören der Ausbau einer familienunterstützenden Infrastruktur und die Stärkung von Fachkräften vor Ort.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

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Häufige Fragen zu Familienbeirat

Wer kann Familienbeirat beantragen?

Familien, insbesondere aus schwierigen Lebensverhältnissen

Wer ist Fördergeber von Familienbeirat?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: msgiv_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Sonstiges
Förderregion
Brandenburg