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Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Brandenburg fördert städtebauliche Gesamtmaßnahmen und Einzelvorhaben zur Erneuerung von Stadt- und Ortsteilen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Bundes Ihre städtebaulichen Gesamtmaßnahmen sowie daraus resultierende Einzelvorhaben, um Stadt- und Ortsteile in ihrer Funktion, Struktur und Gestalt zu erhalten, zu erneuern und weiterzuentwickeln. Sie erhalten eine Förderung für die Stärkung der Innenstädte, historischen Stadtkerne, Ortsmitten und Stadtteilzentren, die Fortentwicklung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialen, ökonomischen und ökologischen Entwicklungsbedarf, die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen bei erheblichen Funktionsverlusten (Brachflächen, Gebäudeleerständen). Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 66.6 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Gemeinden und Ortsgemeinden im Land Brandenburg.

Die Maßnahmen müssen sich auf Gebiete konzentrieren, die besonders vom demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandel betroffen sind.

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Häufige Fragen zu Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR)

Wer kann Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) beantragen?

Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR)?

Förderquote: 66.6 %.

Wer ist Fördergeber von Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR)?

Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
66.6 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg