Ländliche Entwicklung im Rahmen von LEADER – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Das Land Brandenburg unterstützt Vorhaben zur nachhaltigen Sicherung und Entwicklung ländlicher Räume.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 2.000.000 €.
Frist und Status
Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Lokale Aktionsgruppen, Gemeinden, eingetragene Vereine, gemeinnützige juristische Personen, natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Vorhaben müssen in der definierten Fördergebietskulisse durchgeführt werden und eine regionale Entwicklungsstrategie nachweisen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Ländliche Entwicklung im Rahmen von LEADER
Wer kann Ländliche Entwicklung im Rahmen von LEADER beantragen?
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Ländliche Entwicklung im Rahmen von LEADER?
Förderbetrag: 500 € – 2.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Ländliche Entwicklung im Rahmen von LEADER beantragen?
Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Ländliche Entwicklung im Rahmen von LEADER?
Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 500 € – 2.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg