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Ländliche Entwicklung im Rahmen von LEADER – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Das Land Brandenburg unterstützt Vorhaben zur nachhaltigen Sicherung und Entwicklung ländlicher Räume.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Vorhaben, die der nachhaltigen Sicherung und Entwicklung der ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume dienen. Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen: Regionalmanagement, Umsetzung von nicht investiven (immateriellen) Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie, nationale und transnationale Kooperationen Lokaler Aktionsgruppen (LAG) und die Vorbereitung von Kooperationen, Umsetzung von investiven (materiellen) Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie sowie Regionalbudgets im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Regionalmanagement: 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, für die Umsetzung von nicht investiven (immateriellen) Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie: bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, für nationale und transnationale Kooperationen lokaler Aktionsgruppen sowie für die Vorbereitung von Kooperationen: bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, für die Umsetzung von investiven Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie: je nach Antragsteller und Vorhaben zwischen höchstens 65 Prozent beziehungsweise EUR 200.000 und höchstens 80 Prozent beziehungsweise EUR 2 Millionen der förderfähigen Gesamtausgaben, für Regionalbudgets im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie: 100 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben eines Regionalbudgets zur Umsetzung von Kleinprojekten gemäß Aktionsplan und höchstens EUR 200.000 jährlich pro Regionalbudget; die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinprojekts müssen mindestens EUR 500,00 und dürfen höchstens EUR 20.000 betragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 2.000.000 €.

Frist und Status

Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Lokale Aktionsgruppen, Gemeinden, eingetragene Vereine, gemeinnützige juristische Personen, natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Vorhaben müssen in der definierten Fördergebietskulisse durchgeführt werden und eine regionale Entwicklungsstrategie nachweisen.

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Häufige Fragen zu Ländliche Entwicklung im Rahmen von LEADER

Wer kann Ländliche Entwicklung im Rahmen von LEADER beantragen?

Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Ländliche Entwicklung im Rahmen von LEADER?

Förderbetrag: 500 € – 2.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Ländliche Entwicklung im Rahmen von LEADER beantragen?

Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Ländliche Entwicklung im Rahmen von LEADER?

Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
500 € – 2.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg