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Parität - Frauen und Politik – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Das Programm fördert die Teilhabe von Frauen in der Kommunalpolitik durch verschiedene Maßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Frauen in der Kommunalpolitik.

Was wird gefördert?

Die Expertise „Ohne Frauen ist kein Staat zu machen“ aus dem Jahr 2022 bietet eine Analyse der Ursachen für die Unterrepräsentation von Frauen in der Kommunalpolitik und dient als praxisnahe Handreichung mit vielen Praxisbeispielen für Maßnahmen, die eine größere Teilhabe von Frauen in der Kommunalpolitik fördern. Die Broschüre „100 Jahre später – Wege zur Parität“ zeichnet den Weg zum ersten Paritätsgesetz nach und enthält eine Sammlung von Ideen für Parität auf der kommunalen Ebene. Im Nachgang zur 27. Brandenburgischen Frauenwoche, die unter dem Motto „Frauen MACHT faire Chancen“ 2017 stattfand, zeigt die gleichnamige Broschüre Beispiele aus Brandenburg auf, wie mehr Frauen für ein politisches Engagement gewonnen werden können.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

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Häufige Fragen zu Parität - Frauen und Politik

Wer kann Parität - Frauen und Politik beantragen?

Frauen in der Kommunalpolitik

Wer ist Fördergeber von Parität - Frauen und Politik?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: msgiv_brandenburg.

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