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Post-COVID-Rehabilitation – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Brandenburgkliniken
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Rehabilitationsmaßnahmen für Personen mit Post-COVID-Syndrom oder Long-COVID-Syndrom.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Personen mit Post-COVID-Syndrom oder Long-COVID-Syndrom.
Was wird gefördert?
Patientinnen und Patienten, die wegen einer COVID-Infektion im Krankenhaus behandelt werden, können im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung oder einer Frührehabilitation in einer Rehaklinik weiterbehandelt werden. Für die Betroffenen, die unter einem Post-COVID-Syndrom oder einem Long-COVID-Syndrom leiden, werden Rehabilitationsmaßnahmen in Form eines Heilverfahrens angeboten. Die Rehabilitanden erhalten einen individuell auf sie abgestimmten Behandlungsplan. Neben ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen werden symptomabhängig Behandlungen aus den Bereichen Physiotherapie, Sporttherapie, Ergotherapie, Psychologie, eventuell auch Logopädie oder Musiktherapie angewendet. Ziel ist es, durch einen individuellen Rehabilitationsplan die vorhandenen Einschränkungen zu mindern und die Betroffenen bei der Krankheitsverarbeitung zu unterstützen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Brandenburgkliniken.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Post-COVID-Rehabilitation
Wer kann Post-COVID-Rehabilitation beantragen?
Personen mit Post-COVID-Syndrom oder Long-COVID-Syndrom
Wer ist Fördergeber von Post-COVID-Rehabilitation?
Fördergeber ist Brandenburgkliniken. Quelle: msgiv_brandenburg.
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