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Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen – Förderung in Berlin

Fördergeber: Land Berlin

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Das Land Berlin übernimmt Garantien für Beteiligungen von Arbeitnehmenden an Berliner Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Arbeitnehmer in Berliner Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Berlin übernimmt Garantien für Beteiligungen von Arbeitnehmenden an Berliner Unternehmen. Das Land sichert die Beteiligung mit einer Garantie für den Fall ab, dass das Unternehmen insolvent wird und die Beteiligung nicht zurückzahlen kann. Die Garantie wird in Höhe von 80 Prozent der eingezahlten Beteiligungssumme gegeben. Der Höchstbetrag der Garantie beträgt maximal 1 Million Euro pro Unternehmen. Die Garantie erstreckt sich auf Beteiligungserträge bis zur Höhe von 12 Prozent der Beteiligungssumme im Durchschnitt der vereinbarten Beteiligungsdauer. Die Laufzeit der Garantie beträgt maximal 10 Jahre.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Berlin.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeinsam mit dem Unternehmen, an dem die Beteiligung erfolgt.

Ihr Unternehmen muss seinen Sitz und eine Betriebsstätte im Land Berlin haben und darf in der Regel nicht mehr als 500 Beschäftigte haben.

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Häufige Fragen zu Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen

Wer kann Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen beantragen?

Arbeitnehmer in Berliner Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen?

Förderbetrag: bis 1.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen?

Fördergeber ist Land Berlin. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Berlin