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FTI-Thüringen FORSCHUNG – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Freistaat Thüringen

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen

Förderung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben und Geräteausstattung in Thüringen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Thüringen.

Was wird gefördert?

Diese Richtlinie ist Bestandteil der gebündelten Innovationsförderung im Programm „Thüringen MOTIVation – move to innovation.“ Mit der Förderung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben und der für Forschungsvorhaben erforderlichen Geräteausstattung sollen der nachhaltige Ausbau bestehender oder der Aufbau neuer Forschungsschwerpunkte hinsichtlich der damit verbundenen Forschungskapazitäten an wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen in Thüringen unterstützt werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.

Frist und Status

Die Wettbewerbsaufrufe und deren Rahmenbedingungen werden auf unserer Internetseite veröffentlicht.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Thüringen.

Voraussetzungen

Die Vorhaben müssen sich der Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung und wirtschaftlichen Wandel in Thüringen zuordnen lassen.

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Häufige Fragen zu FTI-Thüringen FORSCHUNG

Wer kann FTI-Thüringen FORSCHUNG beantragen?

staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Thüringen

Wie hoch ist die Förderung bei FTI-Thüringen FORSCHUNG?

Förderbetrag: ab 5.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man FTI-Thüringen FORSCHUNG beantragen?

Die Wettbewerbsaufrufe und deren Rahmenbedingungen werden auf unserer Internetseite veröffentlicht.

Wer ist Fördergeber von FTI-Thüringen FORSCHUNG?

Fördergeber ist Freistaat Thüringen. Quelle: tab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 5.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Thüringen