FTI-Thüringen FORSCHUNG – Förderung in Thüringen
Fördergeber: Freistaat Thüringen
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen
Förderung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben und Geräteausstattung in Thüringen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Thüringen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.
Frist und Status
Die Wettbewerbsaufrufe und deren Rahmenbedingungen werden auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Thüringen.
Voraussetzungen
Die Vorhaben müssen sich der Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung und wirtschaftlichen Wandel in Thüringen zuordnen lassen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu FTI-Thüringen FORSCHUNG
Wer kann FTI-Thüringen FORSCHUNG beantragen?
staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Thüringen
Wie hoch ist die Förderung bei FTI-Thüringen FORSCHUNG?
Förderbetrag: ab 5.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man FTI-Thüringen FORSCHUNG beantragen?
Die Wettbewerbsaufrufe und deren Rahmenbedingungen werden auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Wer ist Fördergeber von FTI-Thüringen FORSCHUNG?
Fördergeber ist Freistaat Thüringen. Quelle: tab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 5.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Thüringen