Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen planen, um jungen Menschen mit Behinderung den Berufseinstieg zu erleichtern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung.
Der Förderbetrag liegt bei 800 € – 19.200 €.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Sie als Träger der beruflichen Bildung in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zielgruppe Ihres Vorhabens sind behinderte Jugendliche und junge Erwachsene in Nordrhein-Westfalen.Als Antragsteller sind Sie nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung ausbildungsberechtigt.Sie gewährleisten aufgrund Ihrer Ausstattung und Kompetenzen die behinderungsspezifische Begleitung der Auszubildenden.Die praktische Ausbildung muss so angelegt sein, dass sie zu mehr der Hälfte in einem Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes erfolgt.Die Ausbildung muss dem Bedarf der Zielgruppe entsprechend mit sozialpädagogischer Betreuung, Stütz- und Förderunterricht sowie Fallsteuerung beziehungsweise Coaching begleitet werden.Sie schließen den Ausbildungsvertrag mit der oder dem Jugendlichen und führen die Ausbildung verantwortlich durch.
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Jetzt Projekt prüfenJugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung
Förderbetrag: 800 € – 19.200 €.
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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