Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Träger der beruflichen Bildung in Nordrhein-Westfalen können Zuschüsse für die betriebliche Ausbildung behinderter Jugendlicher erhalten.
Antragsberechtigt sind: Träger der beruflichen Bildung, behinderte Jugendliche und junge Erwachsene.
Der Förderbetrag liegt bei 820 €.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ausbildungsberechtigung nach dem BBiG oder der HWO, Gewährleistung der behinderungsspezifischen Begleitung, praktische Ausbildung in einem Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes.
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Jetzt Projekt prüfenTräger der beruflichen Bildung, behinderte Jugendliche und junge Erwachsene
Förderbetrag: 820 €.
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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