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Projekt- und Stipendienförderung – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats fördert Projekte und Stipendien im Bereich Kultur.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: KünstlerInnen, kulturelle Projekte.

Was wird gefördert?

Die Projekt- und Stipendienförderung der Kulturverwaltung des Berliner Senats unterstützt kulturelle Vorhaben durch finanzielle Mittel. Anträge können elektronisch eingereicht werden, und es gibt spezifische Anforderungen an die Barrierefreiheit sowie an die Honoraruntergrenzen.

Frist und Status

Fristen für die Antragstellung sind variabel und werden in den spezifischen Informationen bekannt gegeben.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind unter anderem die Einhaltung von Barrierefreiheit und Mindesthonoraren.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung der Spielstätte,Eigenerklärung zum Mindestlohngesetz,Vollmacht

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Häufige Fragen zu Projekt- und Stipendienförderung

Wer kann Projekt- und Stipendienförderung beantragen?

KünstlerInnen, kulturelle Projekte

Bis wann kann man Projekt- und Stipendienförderung beantragen?

Fristen für die Antragstellung sind variabel und werden in den spezifischen Informationen bekannt gegeben.

Wer ist Fördergeber von Projekt- und Stipendienförderung?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: senkult_berlin.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin