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Förderung der Durchführung von Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen im Agrarsektor – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Freie und Hansestadt Hamburg

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Bildungsanbieter in Hamburg können Zuschüsse für Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung im Agrarsektor erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Hamburg unterstützt Sie als Bildungsanbieter bei Bildungs-, Qualifizierungs- und Informationsmaßnahmen, die Personen aus dem Agrarsektor zu einer besseren beruflichen Qualifikation verhelfen. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, die die Zielgruppe in folgenden Bereichen stärken: Wettbewerbsfähigkeit und produktionstechnische Kenntnisse, Auf- und Ausbau neuer Unternehmensfelder im Agrarsektor, persönliche und soziale Kompetenz sowie Motivation, betriebswirtschaftliche Kenntnisse, Kenntnisse über neue Technologien und Verfahren, Produktqualität, umweltbezogene Methoden und Praktiken, wozu auch die Einhaltung der Konditionalität und Tierschutzbestimmungen gehört, berufliche Qualifikation von Frauen in der Agrarwirtschaft, Kenntnisse von neuen Rechtsrahmen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Sie bekommen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Referentinnen oder Referenten können maximal EUR 1.500 pro Tag als Honorar angerechnet werden. Deren Aufwendungen können Sie zusätzlich abrechnen. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 500,00 pro Maßnahme.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 1.500 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Freie und Hansestadt Hamburg.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind anerkannte Bildungsanbieter, die Maßnahmen für Personen im Agrarsektor durchführen.

Mindestens 8 Teilnehmende müssen in Hamburg ansässig sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag,Bewertungsbogen,Teilnahmebescheinigung oder Zertifikat

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Häufige Fragen zu Förderung der Durchführung von Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen im Agrarsektor

Wer kann Förderung der Durchführung von Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen im Agrarsektor beantragen?

Bildungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Durchführung von Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen im Agrarsektor?

Förderbetrag: 500 € – 1.500 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderung der Durchführung von Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen im Agrarsektor beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Förderung der Durchführung von Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen im Agrarsektor?

Fördergeber ist Freie und Hansestadt Hamburg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
500 € – 1.500 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg