Förderung der Durchführung von Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen im Agrarsektor – Förderung in Hamburg
Fördergeber: Freie und Hansestadt Hamburg
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Bildungsanbieter in Hamburg können Zuschüsse für Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung im Agrarsektor erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 1.500 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Freie und Hansestadt Hamburg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind anerkannte Bildungsanbieter, die Maßnahmen für Personen im Agrarsektor durchführen.
Mindestens 8 Teilnehmende müssen in Hamburg ansässig sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag,Bewertungsbogen,Teilnahmebescheinigung oder Zertifikat
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Durchführung von Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen im Agrarsektor
Wer kann Förderung der Durchführung von Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen im Agrarsektor beantragen?
Bildungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Durchführung von Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen im Agrarsektor?
Förderbetrag: 500 € – 1.500 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Förderung der Durchführung von Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen im Agrarsektor beantragen?
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Wer ist Fördergeber von Förderung der Durchführung von Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen im Agrarsektor?
Fördergeber ist Freie und Hansestadt Hamburg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 500 € – 1.500 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hamburg