Wärmepumpen-Förderung 2026

Fördermittel für Wärmepumpen 2026 bis zu 70 % Zuschuss

Mit der richtigen Kombination aus BAFA-Heizungsförderung, KfW-Kredit und Landesprogrammen sparen Sie tausende Euro beim Einbau einer Wärmepumpe. FörderBase zeigt Ihnen die optimale Förder-Kombination für Ihr Vorhaben.

Bis 70 % ZuschussBAFA + KfW kombinierbarKostenlos prüfen

Was wird bei Wärmepumpen gefördert?

Die BAFA-Heizungsförderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM) fördert den Einbau von Wärmepumpen als Ersatz für fossil betriebene Heizungen. Gefördert werden grundsätzlich alle technischen Komponenten, die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Wärmepumpe notwendig sind.

Wärmepumpen-Arten im Überblick

Luft/Wasser-Wärmepumpe

Häufigste Variante – nutzt Außenluft als Wärmequelle. Günstigste Installation, kein Grundstück nötig. JAZ typisch 3,0–4,5.

Sole/Wasser-Wärmepumpe

Erdwärmepumpe mit Erdsonden oder Flächenkollektor. Hohe JAZ von 4,0–5,5. Klimageschwindigkeitsbonus (+20 %) möglich.

Wasser/Wasser-Wärmepumpe

Nutzt Grundwasser – höchste Effizienz (JAZ 5,0–6,0). Genehmigung erforderlich. Klimageschwindigkeitsbonus (+20 %) möglich.

Förderfähige Komponenten

  • Wärmepumpenanlage inkl. Steuerung, Regelung und Wärmeübergabe-System
  • Installations- und Montagekosten durch zugelassene Fachbetriebe
  • Erdsondenbohrung (bei Sole/Wasser-Wärmepumpen — oft der größte Kostenblock)
  • Pufferspeicher und Warmwasserspeicher als systemnotwendige Komponenten
  • Umbaukosten am Heizungssystem (Heizkörper-Anpassung, Hydraulischer Abgleich)
  • Energieberater-Kosten (BEG-zugelassener Experte — bis 50 % förderfähig)

Nicht förderfähig

Nicht über die BAFA-Heizungsförderung förderfähig sind laufende Betriebskosten wie Wartung und Inspektion, Stromkosten für den Betrieb der Wärmepumpe sowie reine Reparaturmaßnahmen ohne gleichzeitigen Heizungsaustausch. Ebenfalls ausgeschlossen ist der nachträgliche Einbau von Einzelkomponenten in eine bereits bestehende Wärmepumpenanlage.

BAFA-Förderhöhen 2026 im Detail

Grundförderung plus Boni — bis zu 70 % auf max. 30.000 € förderfähige Kosten

Grundförderung

30 %

Basis-Fördersatz für alle förderfähigen Wärmepumpen. Gilt für alle Antragsteller.

Klimageschwindigkeitsbonus

+20 %

Einbau bis 31.12.2028. Nur für Wärmepumpen mit Wärmequelle Erdreich, Wasser oder Grundwasser (Sole/Wasser, Wasser/Wasser).

Effizienzbonus

+5 %

Wärmepumpe erreicht eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 4,5 — nachgewiesen durch Datenblatt.

Einkommensbonus

+30 %

Für selbstgenutztes Wohneigentum. Voraussetzung: Haushalts-Bruttoeinkommen unter 40.000 € im Jahr.

Beispielrechnung: Sole/Wasser-Wärmepumpe mit Einkommensbonus

  • Gesamtinvestition (inkl. Erdsondenbohrung)25.000 €
  • Grundförderung (30 %)7.500 €
  • + Klimageschwindigkeitsbonus (20 %)5.000 €
  • + Effizienzbonus JAZ ≥ 4,5 (5 %)1.250 €
  • + Einkommensbonus unter 40.000 € (30 %)7.500 €
  • Gesamtförderung (85 % → max. 70 %)17.500 € (70 %)
  • Ihr verbleibender Eigenanteil7.500 €

*Die Summe der Boni kann 70 % nicht überschreiten. Förderfähige Kosten sind auf 30.000 € begrenzt.

BAFA-Antrag für Wärmepumpe in 5 Schritten

Die Reihenfolge ist bindend — ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zur Ablehnung.

1

Energieberater einbinden

Einen zugelassenen Energieberater (BEG-zugelassen) beauftragen. Pflicht für alle BAFA-BEG-Anträge. Kostet 500–2.000 € — ebenfalls teilweise förderfähig.

2

Wärmepumpe planen

Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, Angebote von Fachbetrieben einholen, Systemplanung abschließen.

3

BAFA-Antrag stellen — VOR Bestellung

Den Förderantrag im BAFA-Kundenportal einreichen, BEVOR der Auftrag erteilt oder die Wärmepumpe bestellt wird. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zur Ablehnung.

4

Förderbescheid abwarten

Nach dem Antrag den Bescheid abwarten. Erst danach Auftrag erteilen und Installation beauftragen.

5

Einbau und Verwendungsnachweis

Wärmepumpe einbauen lassen. Danach Verwendungsnachweis mit Rechnung und Fachunternehmer-Bestätigung beim BAFA einreichen.

Wärmepumpen-Förderung für Unternehmen und Kommunen

Nicht nur Privatpersonen, auch Unternehmen und Kommunen können beim Einbau gewerblicher Wärmepumpen Fördermittel erhalten. Die Förderwege unterscheiden sich dabei etwas von der privaten Heizungsförderung.

Unternehmen & KMU

BAFA BEG EM + KfW 295

Gewerbliche Wärmepumpen sind über die BAFA-Heizungsförderung (BEG Einzelmaßnahmen) förderfähig. Ergänzend: KfW-Programm 295 (Bundesförderung Energieeffizienz in der Wirtschaft) bietet zinsgünstige Kredite für Wärmepumpen in Unternehmen aller Größen — mit bis zu 50 % Tilgungszuschuss.

KMU können zusätzlich die BAFA-Energieberatung für Mittelstand (EW) nutzen, um die optimale Wärmepumpen-Lösung für ihr Gebäude zu identifizieren — Förderquote bis 80 % der Beratungskosten.

Kommunen & Zweckverbände

KfW 208 + Kommunalrichtlinie

Kommunen können für Wärmepumpen in kommunalen Liegenschaften (Schulen, Rathaus, Schwimmbäder) den KfW-Kommunalkredit (208) sowie die Bundesförderung für kommunale Wärmenetze nutzen.

Die Kommunalrichtlinie des Bundes fördert Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen — darunter auch Heizungsmodernisierungen mit Wärmepumpe — mit Zuschüssen bis 40 % (Einzel) oder 65 % (finanzschwache Kommunen).

Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung

Welche Förderung gibt es für Wärmepumpen 2026?

Die wichtigste Förderung ist die BAFA-Heizungsförderung (BEG Einzelmaßnahmen) mit bis zu 70 % Zuschuss auf maximal 30.000 € förderfähige Investitionskosten. Ergänzend können KfW-Kredite (Programm 261 oder 458) genutzt werden. Viele Bundesländer bieten zusätzliche Landesprogramme, z. B. über die NRW.BANK, LfA Bayern oder SAB Sachsen.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung für Wärmepumpen?

Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Je nach Bonus-Kombination steigt sie auf bis zu 70 %: Klimageschwindigkeitsbonus (+20 %), Effizienzbonus (+5 %) und Einkommensbonus (+30 %, bei Haushaltseinkommen unter 40.000 €). Förderfähige Investitionskosten sind auf 30.000 € für selbstgenutztes Wohneigentum gedeckelt — also maximal 21.000 € Zuschuss.

Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?

Der Klimageschwindigkeitsbonus ist ein zusätzlicher Förderbonus von 20 %, der für Wärmepumpen mit den Wärmequellen Erdreich, Wasser oder Grundwasser (also Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen) gewährt wird, sofern der Einbau bis zum 31. Dezember 2028 erfolgt. Luft/Wasser-Wärmepumpen sind vom Klimageschwindigkeitsbonus ausgeschlossen.

Kann ich BAFA und KfW kombinieren?

Ja — BAFA-Zuschuss und KfW-Kredit können kombiniert werden. Der KfW-Kredit (z. B. Programm 261 BEG Wohngebäude oder Programm 458 für Heizungsförderung) finanziert den Restbetrag, den der BAFA-Zuschuss nicht abdeckt. Die Kombination ist ausdrücklich zulässig und reduziert die monatliche Kreditbelastung erheblich.

Muss ich vor dem Kauf einen Energieberater einbinden?

Ja — für die BAFA-Heizungsförderung ist die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten (BEG-zugelassen) verpflichtend. Der Energieberater bestätigt die Förderfähigkeit der Maßnahme und begleitet den Antragsprozess. Die Kosten für den Energieberater sind ebenfalls teilweise förderfähig.

Wer prüft den Antrag und wie lange dauert die Bearbeitung?

BAFA-Anträge werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geprüft. Die Bearbeitungszeit beträgt aktuell 4–12 Wochen. Nach Einreichung des Verwendungsnachweises folgt die Auszahlung des Zuschusses in der Regel innerhalb von 4–8 Wochen. KfW-Anträge laufen über die Hausbank und werden direkt bewilligt.

Passende Förderprogramme für Ihre Wärmepumpe finden

KI-Matching prüft automatisch, welche BAFA- und KfW-Programme Sie kombinieren können — kostenlos und in 2 Minuten.

Kostenlos Fördercheck starten