Projektförderung – Förderung in Norddeutschland
Fördergeber: Hermann Reemtsma Stiftung
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen
Die Hermann Reemtsma Stiftung unterstützt Projekte in den Bereichen Kultur und Soziales mit dem Ziel, einen nachhaltigen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: gemeinnützige und/oder mildtätige Institutionen, wie Vereine, Stiftungen, Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, kommunale Einrichtungen, Kirchengemeinden oder Religionsgemeinschaften.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 1.000.000 €.
Frist und Status
Stichtage für die Anträge sind der 1. März und der 1. September eines Jahres.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hermann Reemtsma Stiftung.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „hermann_reemtsma_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Die Förderung richtet sich an gemeinnützige und/oder mildtätige Institutionen, wie Vereine, Stiftungen, Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, kommunale Einrichtungen, Kirchengemeinden oder Religionsgemeinschaften.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Projektförderung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Projektförderung
Wer kann Projektförderung beantragen?
gemeinnützige und/oder mildtätige Institutionen, wie Vereine, Stiftungen, Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, kommunale Einrichtungen, Kirchengemeinden oder Religionsgemeinschaften
Wie hoch ist die Förderung bei Projektförderung?
Förderbetrag: 50.000 € – 1.000.000 €.
Bis wann kann man Projektförderung beantragen?
Stichtage für die Anträge sind der 1. März und der 1. September eines Jahres.
Wer ist Fördergeber von Projektförderung?
Fördergeber ist Hermann Reemtsma Stiftung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Projektförderung mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Projektförderung zur Gruppe „hermann_reemtsma_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 50.000 € – 1.000.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Norddeutschland