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Projektförderung – Förderung in Norddeutschland

Fördergeber: Hermann Reemtsma Stiftung

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen

Die Hermann Reemtsma Stiftung unterstützt Projekte in den Bereichen Kultur und Soziales mit dem Ziel, einen nachhaltigen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: gemeinnützige und/oder mildtätige Institutionen, wie Vereine, Stiftungen, Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, kommunale Einrichtungen, Kirchengemeinden oder Religionsgemeinschaften.

Was wird gefördert?

Die Hermann Reemtsma Stiftung hat sich darauf spezialisiert, Projekte Dritter in den Bereichen Kultur und Soziales zu unterstützen. Gegründet mit dem Ziel, kulturelles Erbe zu bewahren und bedeutende soziale Initiativen zu fördern, richtet die Stiftung ihre Aufmerksamkeit auf Projekte, die einen nachhaltigen gesellschaftlichen Beitrag leisten. Im Kulturbereich konzentriert sich die Stiftung auf die Baudenkmalpflege, Restaurierung, den Kulturerhalt sowie den Ankauf von Kunstwerken für Museen. Im sozialen Bereich werden Projekte gefördert, die die frühkindliche Förderung, die Stärkung des ländlichen Raums, das Empowerment von Frauen, die Unterstützung von Wohnungslosen und die Hospizarbeit betreffen. Die finanzielle Unterstützung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung, wobei die Höhe der Fördermittel je nach Projektgröße von einigen Tausend Euro bis zu einer Million Euro variieren kann. Von den Antragstellern erwartet die Stiftung ein hohes Maß an Engagement und Überzeugung für ihr Projekt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 1.000.000 €.

Frist und Status

Stichtage für die Anträge sind der 1. März und der 1. September eines Jahres.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hermann Reemtsma Stiftung.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „hermann_reemtsma_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Die Förderung richtet sich an gemeinnützige und/oder mildtätige Institutionen, wie Vereine, Stiftungen, Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, kommunale Einrichtungen, Kirchengemeinden oder Religionsgemeinschaften.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Projektförderung

Wer kann Projektförderung beantragen?

gemeinnützige und/oder mildtätige Institutionen, wie Vereine, Stiftungen, Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, kommunale Einrichtungen, Kirchengemeinden oder Religionsgemeinschaften

Wie hoch ist die Förderung bei Projektförderung?

Förderbetrag: 50.000 € – 1.000.000 €.

Bis wann kann man Projektförderung beantragen?

Stichtage für die Anträge sind der 1. März und der 1. September eines Jahres.

Wer ist Fördergeber von Projektförderung?

Fördergeber ist Hermann Reemtsma Stiftung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Projektförderung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Projektförderung zur Gruppe „hermann_reemtsma_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
50.000 € – 1.000.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Norddeutschland