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Hilfe in der Schwangerschaft – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Um schwangeren Frauen und ihren Partnerinnen oder Partnern in Konfliktsituationen zu helfen, gibt es umfassende Beratungsangebote.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Schwangere Frauen und deren Partner.
Was wird gefördert?
Die Schwangerschaftskonfliktberatung bietet Unterstützung für Frauen, die ungewollt schwanger sind und vor der Entscheidung stehen, ob sie das Kind bekommen möchten oder nicht. Die Beratung muss in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle erfolgen und sollte möglichst frühzeitig stattfinden. Sie umfasst medizinische, soziale und rechtliche Beratung sowie Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen und der Wohnungssuche.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Hilfe in der Schwangerschaft
Wer kann Hilfe in der Schwangerschaft beantragen?
Schwangere Frauen und deren Partner
Wer ist Fördergeber von Hilfe in der Schwangerschaft?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: msgiv_brandenburg.
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