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Hilfe in der Schwangerschaft – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Um schwangeren Frauen und ihren Partnerinnen oder Partnern in Konfliktsituationen zu helfen, gibt es umfassende Beratungsangebote.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Schwangere Frauen und deren Partner.

Was wird gefördert?

Die Schwangerschaftskonfliktberatung bietet Unterstützung für Frauen, die ungewollt schwanger sind und vor der Entscheidung stehen, ob sie das Kind bekommen möchten oder nicht. Die Beratung muss in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle erfolgen und sollte möglichst frühzeitig stattfinden. Sie umfasst medizinische, soziale und rechtliche Beratung sowie Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen und der Wohnungssuche.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

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Häufige Fragen zu Hilfe in der Schwangerschaft

Wer kann Hilfe in der Schwangerschaft beantragen?

Schwangere Frauen und deren Partner

Wer ist Fördergeber von Hilfe in der Schwangerschaft?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: msgiv_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Sonstiges
Förderregion
Bundesweit