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Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Zuschuss zur Förderung von Maßnahmen zur Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Unternehmen im Güterkraftverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen und umfasst Zuschüsse für Maßnahmen in den Bereichen Beratung, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt- & Naturschutz sowie Mobilität. Anträge sind bis zum 31. August des Jahres zu stellen, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll.

Frist und Status

Anträge sind bis zum 31. August des Jahres zu stellen, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).

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Häufige Fragen zu Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis)

Wer kann Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis) beantragen?

Unternehmen

Bis wann kann man Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis) beantragen?

Anträge sind bis zum 31. August des Jahres zu stellen, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: foerderdatenbank.de.

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