Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Zuschuss zur Förderung von Maßnahmen zur Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge sind bis zum 31. August des Jahres zu stellen, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis)
Wer kann Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis) beantragen?
Unternehmen
Bis wann kann man Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis) beantragen?
Anträge sind bis zum 31. August des Jahres zu stellen, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: foerderdatenbank.de.
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