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Hochwasserschutz und Fließgewässerentwicklung - Förderung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen

Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung durch verschiedene Maßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gewässerunterhaltsverbände.

Was wird gefördert?

Im Programm werden Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und zur Entwicklung von Fließgewässern gefördert. Dazu gehören die Wiedergewinnung natürlicher Retentionsräume, technische Hochwasserschutzmaßnahmen, die Erstellung technischer Konzepte oder die Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen. Gefördert werden zudem die angemessenen Sach- und Personalausgaben zur Vorbereitung und Umsetzung der abgestimmten Ausbaumaßnahmen.

Frist und Status

Anträge können bis zur Mittelvergabe gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz.

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Häufige Fragen zu Hochwasserschutz und Fließgewässerentwicklung - Förderung

Wer kann Hochwasserschutz und Fließgewässerentwicklung - Förderung beantragen?

Gewässerunterhaltsverbände

Bis wann kann man Hochwasserschutz und Fließgewässerentwicklung - Förderung beantragen?

Anträge können bis zur Mittelvergabe gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Hochwasserschutz und Fließgewässerentwicklung - Förderung?

Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz. Quelle: tab.

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