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Stofflicher Arbeitsschutz – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Das Programm fördert Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten vor Gefahrstoffen am Arbeitsplatz.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Arbeitgeber in der Industrie und im Handwerk.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Programms werden Arbeitgeber unterstützt, die Gefährdungen durch Gefahrstoffe zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Vorgaben sind in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und im Technischen Regelwerk für Gefahrstoffe (TRGS) festgelegt. Ziel ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Voraussetzungen

Arbeitgeber, die mit Gefahrstoffen arbeiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Gefährdungsbeurteilung,Dokumentation der Schutzmaßnahmen

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Häufige Fragen zu Stofflicher Arbeitsschutz

Wer kann Stofflicher Arbeitsschutz beantragen?

Arbeitgeber in der Industrie und im Handwerk

Wer ist Fördergeber von Stofflicher Arbeitsschutz?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: msgiv_brandenburg.

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