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Soziale Leistungen - Hilfe für Menschen in Not – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Die Sozialhilfe bietet Unterstützung für Menschen in Notlagen, die durch verschiedene Lebensumstände entstehen können.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Menschen in Notlagen.

Was wird gefördert?

Die Sozialhilfe erbringt eine Vielzahl von Hilfen, die den verschiedenen persönlichen Lebenslagen entsprechen. Zu den Leistungen zählen unter anderem Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege, sowie Unterstützung in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Ziel ist es, den in Not geratenen Menschen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind unter anderem, dass keine Ersparnisse vorhanden sind und keine Versicherung besteht.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweise über die finanzielle Situation

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Häufige Fragen zu Soziale Leistungen - Hilfe für Menschen in Not

Wer kann Soziale Leistungen - Hilfe für Menschen in Not beantragen?

Menschen in Notlagen

Wer ist Fördergeber von Soziale Leistungen - Hilfe für Menschen in Not?

Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Quelle: msgiv_brandenburg.

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