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Sozialer Arbeitsschutz – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Der soziale Arbeitsschutz schützt Beschäftigte, insbesondere schwangere Frauen, Kinder und Jugendliche, vor Überforderungen und Gesundheitsschädigungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Beschäftigte, insbesondere schwangere Frauen, Kinder und Jugendliche.

Was wird gefördert?

Der soziale Arbeitsschutz trägt mit speziellen Rechtsvorschriften zur Arbeitszeit und zum Schutz besonderer Personen- und Berufsgruppen (zum Beispiel schwangere und stillende Frauen, Kinder und Jugendliche) dazu bei, die Beschäftigten vor etwaigen Überforderungen und Gesundheitsschädigungen zu schützen. Auch die Regelungen zum Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und Eltern-, Pflege- und Familienpflegezeit gehören zum sozialen Arbeitsschutz. Als oberste Landesbehörde ist das Arbeitsschutzministerium zuständig für Grundsatzangelegenheiten und Rechtsetzungsvorgänge, die das Rechtsgebiet des sozialen Arbeitsschutzes berühren.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

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Häufige Fragen zu Sozialer Arbeitsschutz

Wer kann Sozialer Arbeitsschutz beantragen?

Beschäftigte, insbesondere schwangere Frauen, Kinder und Jugendliche

Wer ist Fördergeber von Sozialer Arbeitsschutz?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: msgiv_brandenburg.

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