VeröffentlichtGarantie

Schiffs-CIRR-Programm – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Übernahme von Gewährleistungen zur Absicherung des Zinsrisikos bei der Refinanzierung von CIRR-Krediten für den Bau von Schiffen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Schiffs-CIRR-Programmes übernimmt die Bundesrepublik Deutschland gegenüber Kreditinstituten über eine Zinsausgleichsgarantie einen Teil des Zinsrisikos bei der Refinanzierung von CIRR-Krediten für den Bau von Schiffen. Auf dieser Grundlage können Banken an die Käufer von Schiffen Kredite auf Basis des CIRR vergeben. Der CIRR ist ein Mindestzinssatz, der von der OECD für staatlich geförderte Finanzierungen vorgegeben wird, um Wettbewerbsneutralität zu sichern. Voraussetzung ist, dass Käufer die Schiffe beziehungsweise Schiffskomponenten bei einer deutschen Werft bestellen.

Frist und Status

Der Antrag muss grundsätzlich vor Unterzeichnung des jeweiligen Schiffbauvertrages gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Voraussetzungen

Käufer müssen die Schiffe beziehungsweise Schiffskomponenten bei einer deutschen Werft bestellen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Schiffs-CIRR-Programm zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Schiffs-CIRR-Programm

Wer kann Schiffs-CIRR-Programm beantragen?

Unternehmen

Bis wann kann man Schiffs-CIRR-Programm beantragen?

Der Antrag muss grundsätzlich vor Unterzeichnung des jeweiligen Schiffbauvertrages gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Schiffs-CIRR-Programm?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Garantie
Förderregion
Bundesweit