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Familienbildung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Die Familienbildung im Land Brandenburg bietet vielfältige Angebote zur Stärkung der Erziehungs- und Beziehungskompetenzen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eltern und Familien.

Was wird gefördert?

Eltern wollen ihre Kinder fördern, Werte vermitteln und sie zu verantwortungsvollen Menschen erziehen. Dafür benötigen sie Informationen, Rat oder auch konkrete Hilfe - zu Fragen der Erziehung, aber auch zu Themen wie Mediennutzung, Ernährung, Gesundheit oder Freizeitverhalten. Die Angebote der Familienbildung im Land Brandenburg sind vielfältig. Dabei geht es im Kern um die Stärkung der Erziehungs- und Beziehungskompetenzen, um das Miteinander der Generationen, um das Verhältnis der Geschlechter zueinander und um die Bewältigung vieler Probleme des Alltags.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

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Häufige Fragen zu Familienbildung

Wer kann Familienbildung beantragen?

Eltern und Familien

Wer ist Fördergeber von Familienbildung?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: msgiv_brandenburg.

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