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Hospiz- und Palliativversorgung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Hospize bieten schwerstkranken und sterbenden Menschen eine umfassende Versorgung und Begleitung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Schwerstkranke und sterbende Menschen sowie deren Angehörige.

Was wird gefördert?

Hospize sind Orte, an denen schwerstkranke und sterbende Menschen auf ihrem letzten Weg versorgt und begleitet werden. Eine Palliativstation ist eine Abteilung in einem Krankenhaus, die sich auf die Behandlung und Betreuung schwerstkranker Menschen spezialisiert hat.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

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Häufige Fragen zu Hospiz- und Palliativversorgung

Wer kann Hospiz- und Palliativversorgung beantragen?

Schwerstkranke und sterbende Menschen sowie deren Angehörige

Wer ist Fördergeber von Hospiz- und Palliativversorgung?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: msgiv_brandenburg.

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