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Umweltbezogener Gesundheitsschutz – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Das Programm fördert Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädlichen Umwelteinflüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bevölkerung.

Was wird gefördert?

Das Aufgabengebiet des Umweltbezogenen Gesundheitsschutzes als ein Tätigkeitsfeld des Öffentlichen Gesundheitsdienstes umfasst die Mitwirkung am Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädigenden Einflüssen aus der Umwelt. Es werden akute Einflüsse analysiert. Dabei steht das Vorsorgeprinzip im Vordergrund. Erstes Ziel ist es, abzeichnende Entwicklungen auf Risiken und Gefahren für die menschliche Gesundheit rechtzeitig zu bewerten und abzuwehren. Die vielfältigen Aufgaben werden durch das Gesundheitsministerium des Landes Brandenburg, das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) und die kommunalen Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte wahrgenommen und sind gesetzlich im Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG) geregelt.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

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Häufige Fragen zu Umweltbezogener Gesundheitsschutz

Wer kann Umweltbezogener Gesundheitsschutz beantragen?

Bevölkerung

Wer ist Fördergeber von Umweltbezogener Gesundheitsschutz?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: msgiv_brandenburg.

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