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Verbraucherinsolvenz – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ermöglicht einen wirtschaftlichen Neuanfang für Verbraucher mit Schulden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere Arbeitnehmer, Empfänger von Versorgungsleistungen, Rentner und Pensionäre..

Was wird gefördert?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren gilt für Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere Arbeitnehmer, Empfänger von Versorgungsleistungen, Rentner und Pensionäre. Es besteht aus drei Stufen: 1. außergerichtlicher Einigungsversuch, 2. gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren, 3. vereinfachtes Insolvenzverfahren mit anschließender Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung. Der Antrag auf Restschuldbefreiung kann beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Voraussetzungen

Personen, die nie selbstständig waren oder zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr selbstständig sind und weniger als 20 Gläubiger haben.

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Häufige Fragen zu Verbraucherinsolvenz

Wer kann Verbraucherinsolvenz beantragen?

Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere Arbeitnehmer, Empfänger von Versorgungsleistungen, Rentner und Pensionäre.

Wer ist Fördergeber von Verbraucherinsolvenz?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: msgiv_brandenburg.

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