Verbraucherinsolvenz – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ermöglicht einen wirtschaftlichen Neuanfang für Verbraucher mit Schulden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere Arbeitnehmer, Empfänger von Versorgungsleistungen, Rentner und Pensionäre..
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Voraussetzungen
Personen, die nie selbstständig waren oder zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr selbstständig sind und weniger als 20 Gläubiger haben.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Verbraucherinsolvenz zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Verbraucherinsolvenz
Wer kann Verbraucherinsolvenz beantragen?
Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere Arbeitnehmer, Empfänger von Versorgungsleistungen, Rentner und Pensionäre.
Wer ist Fördergeber von Verbraucherinsolvenz?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: msgiv_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Sonstiges
- Förderregion
- Bundesweit