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Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur (Tourismus) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Thüringer Aufbaubank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen

Das Programm fördert öffentliche Einrichtungen des Tourismus mit einem Zuschuss von bis zu 60 Prozent.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände.

Was wird gefördert?

Für den Fördertatbestand 2.1.4 Tourismus ist bis zum 31.08. eines jeweiligen Jahres vorab eine formlose Fördervoranfrage für eine mögliche Förderung im Folgejahr bei der Thüringer Aufbaubank zu stellen. Gefördert werden Maßnahmen zur Geländeerschließung für den Tourismus sowie die Errichtung und Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen des Tourismus. Diese sollen zur Verbesserung der Infrastruktur in den Tourismusgebieten beitragen und deren Wirtschaftskraft stärken. Nicht förderfähig sind Maßnahmen der allgemeinen Landschaftspflege, Denkmalschutz, Sanierung kulturhistorischer Gebäude, sowie Freizeitangebote für die ortsansässige Bevölkerung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. August 2026. Anträge müssen bis zum 31.08. des Vorjahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Aufbaubank.

Voraussetzungen

Förderfähig sind Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände.

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Häufige Fragen zu Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur (Tourismus)

Wer kann Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur (Tourismus) beantragen?

Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände

Wie hoch ist die Förderung bei Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur (Tourismus)?

Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur (Tourismus) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. August 2026. Anträge müssen bis zum 31.08. des Vorjahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur (Tourismus)?

Fördergeber ist Thüringer Aufbaubank. Quelle: tab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. August 2026
Förderregion
Bundesweit