VeröffentlichtDarlehen | Zuschuss

IBB Wohnungsneubaufonds – Soziale Wohnraumförderung

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Aktualisiert vor 24 Tagen

Das Land Berlin fördert die Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen zu sozialverträglichen Mieten.

Programmdetails

Die Förderung erfolgt als zinsloses Darlehen in unterschiedlichen Fördermodellen für Neubauten und Bestandsimmobilien. Es gibt verschiedene Modelle, die unterschiedliche Förderhöhen und Bedingungen bieten, darunter Zuschüsse für Aufzugsanlagen und barrierefreie Wohnungen. Anträge müssen frühzeitig vor Baubeginn eingereicht werden.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Verfügungsberechtigte mit Investitionsort in Berlin.

Ein Wohnberechtigungsschein ist erforderlich.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.300 €
Förderart / Bereiche
Darlehen | Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge sollten frühzeitig vor Baubeginn eingereicht werden.

Förderregion

Berlin

Antragsberechtigt

Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Berlin
  • iAntragsteller: privatperson, unternehmen, kommune
  • Förderbetrag: bis 5.300 €