VeröffentlichtDarlehen | Zuschuss
IBB Wohnungsneubaufonds – Soziale Wohnraumförderung
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Aktualisiert vor 24 Tagen
Das Land Berlin fördert die Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen zu sozialverträglichen Mieten.
Programmdetails
Die Förderung erfolgt als zinsloses Darlehen in unterschiedlichen Fördermodellen für Neubauten und Bestandsimmobilien. Es gibt verschiedene Modelle, die unterschiedliche Förderhöhen und Bedingungen bieten, darunter Zuschüsse für Aufzugsanlagen und barrierefreie Wohnungen. Anträge müssen frühzeitig vor Baubeginn eingereicht werden.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Verfügungsberechtigte mit Investitionsort in Berlin.
Ein Wohnberechtigungsschein ist erforderlich.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.300 €
- Förderart / Bereiche
- Darlehen | Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge sollten frühzeitig vor Baubeginn eingereicht werden.
Förderregion
Berlin
Antragsberechtigt
Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Berlin
- iAntragsteller: privatperson, unternehmen, kommune
- €Förderbetrag: bis 5.300 €