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Zuwendungen zur Stärkung der Willkommenskultur

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Kommunen bei der Stärkung der Willkommenskultur durch Informationskampagnen und interkulturelle Kompetentrainings zur Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen.

Programmdetails

Das Programm stellt finanzielle Unterstützung bereit, um Kommunen bei der Durchführung öffentlicher Informationsveranstaltungen zur Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen zu helfen. Förderfähige Maßnahmen umfassen die Organisation von Veranstaltungen, Diskussionsforen, Erstellung von Informationsmaterialien, Social-Media-Nutzung und interkulturelle Kompetenztrainings für Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung. Maximal 20.000 Euro jährlich pro Kommunen; Förderquote bis zu 90 %.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt.

Die Anträge sind beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 20.000 €
Förderquote
90 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 505; Verwendungsnachweis bis 28. Februar des Folgejahres

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: kommune
  • Förderbetrag: bis 20.000 €
Zuwendungen zur Stärkung der Willkommenskultur – Förderprogramm | FörderBase