VeröffentlichtZuschuss
Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Aktualisiert vor 21 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung des Mobilitätssystems und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Programmdetails
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Verbesserung des Mobilitätssystems, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie zur Reduktion der Emissionen von Luftschadstoffen, Treibhausgasen und Lärm in den Gemeinden des Landes. Sie erhalten die Förderung für Mobilitätskonzepte, wissenschaftliche Studien, Maßnahmen zur Digitalisierung, Infrastrukturen zur Vernetzung von Verkehrsmitteln, Mobilitätsmanagement, Einführung von Sharing-Diensten und Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Stadtlogistik. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei die Höhe der Förderung bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt, in bestimmten Fällen auch bis zu 100 Prozent.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Hochschulen, die bestimmte Bedingungen erfüllen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- –
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen bis zum 30. Juni eines Jahres für das folgende Jahr eingereicht werden.
Förderregion
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt
Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Forschungseinrichtungen, Unternehmen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Nordrhein-Westfalen
- iAntragsteller: kommune, unternehmen, sonstige
- €Förderbetrag: –