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ERP-Bremer Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung

Bremer Aufbau-Bank GmbH

Aktualisiert vor 22 Tagen

Der ERP-Bremer Förderkredit KMU unterstützt Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen im Land Bremen.

Programmdetails

Die Bremer Aufbau-Bank unterstützt Sie als junges oder etabliertes Unternehmen bei der mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionen im Land Bremen. Sie erhalten die Förderung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) zum Beispiel zur Finanzierung in den folgenden Bereichen: Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Baumaßnahmen, Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen, Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers, Betriebsmittel zur Deckung wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfes. Sie erhalten die Förderung als Darlehen mit Haftungsfreistellung. Für Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) ist eine Haftungsfreistellung von 50 Prozent möglich. Das bedeutet, die Bremer Aufbau-Bank vereinbart mit Ihrer Bank eine Risikoverteilung. Das Kreditausfallrisiko übernimmt mit 50 Prozent die Bremer Aufbau-Bank und die restlichen 50 Prozent trägt Ihre Bank. Häufig sind Banken erst durch diese Risikoübernahme zur Finanzierung eines Vorhabens bereit. Als Kreditnehmerin und Kreditnehmer haften Sie zu 100 Prozent für die Rückzahlung. Die Höhe des Darlehens beträgt pro Vorhaben bis zu EUR 5 Millionen mit einer Haftungsfreistellung von 50 Prozent. Das Gesamtrisiko aus der Haftungsfreistellung ist damit auf EUR 2,5 Millionen pro Vorhaben begrenzt.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, Angehörige der Freien Berufe, natürliche Personen und junge Unternehmen, die seit mindestens 3 Jahren am Markt bestehen oder über mindestens 2 aussagekräftige Jahresabschlüsse verfügen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Darlehen

Förderregion

Bremen

Antragsberechtigt

Unternehmen, Existenzgründer/in

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bremen
  • iAntragsteller: unternehmen, privatperson
  • Förderbetrag: bis 5.000.000 €