VeröffentlichtBürgschaft, Darlehen, Garantie

InvestEU (2021–2027)

Europäische Kommission

Das InvestEU-Programm stellt langfristige Finanzmittel bereit und unterstützt die Erholung aus wirtschaftlichen und sozialen Krisen.

Programmdetails

InvestEU zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft in den Bereichen Forschung, Innovation und Digitalisierung zu stärken, nachhaltiges Wachstum unter ökologischen und klimabezogenen Aspekten zu fördern, wissenschaftlich-technischen Fortschritt zu fördern, die Kapitalmärkte zu integrieren und eine nachhaltige Erholung der Wirtschaft nach der COVID-19-Krise zu unterstützen. Das Programm besteht aus folgenden Bestandteilen: InvestEU-Fonds, InvestEU-Beratungsplattform, InvestEU-Portal. Als Durchführungspartner wenden Sie sich mit Ihren Projekten an den unabhängigen Investitionsausschuss für InvestEU, der die geplanten Investitionen und Finanzierungen bewertet und genehmigt.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt als Durchführungspartner sind nationale Förderbanken und internationale Finanzierungsinstitutionen.

Projektträger können öffentliche oder private Einrichtungen sein.

Antragsberechtigt im InvestEU-Fonds sind privatrechtliche Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und andere Wirtschaftsakteure aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem förderfähigen Drittland.

Nicht förderfähig

  • Das Vorhaben darf nicht von der Förderung ausgeschlossen sein. Förderausschlüsse sind in Anhang V Abschnitt B zusammengefasst.

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
BürgschaftDarlehenGarantie

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Forschungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: forschung, kommune, oeffentlich, unternehmen, verband, verein