VeröffentlichtEntwicklungszusammenarbeit
EZ-Kleinprojektefonds
W. P. Schmitz-Stiftung und Stiftung Nord-Süd-Brücken
Programmdetails
Der EZ-Kleinprojektefonds fördert Projekte im Globalen Süden mit einer anteiligen Summe bis zur Höhe von 50.000 Euro. Prüfung und Förderung der Projekte werden von den Schmitz-Stiftungen für Antragsteller aus den westdeutschen Bundesländern und von der Stiftung Nord-Süd-Brücken für Antragsteller aus Berlin und den ostdeutschen Bundesländer übernommen.
👥Zielgruppen/Bedingungen
Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Organisationen (eingetragene Vereine, Kapitalgesellschaften sowie Stiftungen und Treuhandstiftungen), die entwicklungspolitische Klein- und Kleinstprojekte von Partnerorganisationen im Globalen Süden (lt. DAC-Liste der Entwicklungsländer in der jeweils gültigen Fassung) unterstützen und begleiten wollen.
📋Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Gefördert werden Projekte, die armen und benachteiligten Menschen helfen, ihre Lebensbedingungen nachhaltig zu verbessern. Selbsthilfeansätze sollen aufgegriffen, sinnvoll verstärkt und langfristig abgesichert werden. Es wird großen Wert auf eine partnerschaftliche und partizipative Projektplanung gelegt.
ℹWeitere Informationen
- Link zum Programm
• Link zum Leitfaden Antragsprozess
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000 €
- Förderart / Bereiche
- Entwicklungszusammenarbeit
- Hinweise zur Frist
- Fortlaufende Förderung
Förderregion
Bundesweit
Antragsberechtigt
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bundesweit
- iAntragsteller: gemeinnuetzig, initiative, verein
- €Förderbetrag: bis 50.000 €