VeröffentlichtEntwicklungszusammenarbeit

EZ-Kleinprojektefonds

W. P. Schmitz-Stiftung und Stiftung Nord-Süd-Brücken

Programmdetails

Der EZ-Kleinprojektefonds fördert Projekte im Globalen Süden mit einer anteiligen Summe bis zur Höhe von 50.000 Euro. Prüfung und Förderung der Projekte werden von den Schmitz-Stiftungen für Antragsteller aus den westdeutschen Bundesländern und von der Stiftung Nord-Süd-Brücken für Antragsteller aus Berlin und den ostdeutschen Bundesländer übernommen.

👥Zielgruppen/Bedingungen

Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Organisationen (eingetragene Vereine, Kapitalgesellschaften sowie Stiftungen und Treuhandstiftungen), die entwicklungspolitische Klein- und Kleinstprojekte von Partnerorganisationen im Globalen Süden (lt. DAC-Liste der Entwicklungsländer in der jeweils gültigen Fassung) unterstützen und begleiten wollen.

📋Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Gefördert werden Projekte, die armen und benachteiligten Menschen helfen, ihre Lebensbedingungen nachhaltig zu verbessern. Selbsthilfeansätze sollen aufgegriffen, sinnvoll verstärkt und langfristig abgesichert werden. Es wird großen Wert auf eine partnerschaftliche und partizipative Projektplanung gelegt.

Weitere Informationen

  • Link zum Programm
  • • Link zum Leitfaden Antragsprozess

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderart / Bereiche
Entwicklungszusammenarbeit
Hinweise zur Frist
Fortlaufende Förderung

Förderregion

Bundesweit

Antragsberechtigt

Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bundesweit
  • iAntragsteller: gemeinnuetzig, initiative, verein
  • Förderbetrag: bis 50.000 €