VeröffentlichtZuschuss
Inklusionsscheck
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Aktualisiert vor 21 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Maßnahmen zur Förderung inklusiver Prozesse.
Programmdetails
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen, mit denen inklusive Prozesse gefördert werden. Die Förderung erhalten Sie für Veranstaltungen, Publikationen, Ausstellungen, Aktivitäten im Kontext von Digitalisierung, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildungen, Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 2.000 EUR je Maßnahme. Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres über das Online-Förderportal ein, welches Sie über die Informationsseite des Inklusionsschecks erreichen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich.
Das Vorhaben muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden und bis zum 31.
Dezember des jeweiligen Kalenderjahres abgeschlossen sein.
Erforderliche Unterlagen
- Kurze Beschreibung der Maßnahme,Aufstellung der berechneten förderfähigen Ausgaben
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000 € – 2.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen bis zum 1. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres eingereicht werden.
Förderregion
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt
Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Nordrhein-Westfalen
- iAntragsteller: verein, kommune, bildungseinrichtung, soziale_einrichtung
- €Förderbetrag: 2.000 € – 2.000 €