VeröffentlichtZuschuss
Förderung von Projekten im Bereich Medienkompetenz
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
Aktualisiert vor 22 Tagen
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg fördert Maßnahmen zur Vermittlung von Medienkompetenz, insbesondere gegen Desinformation.
Programmdetails
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg fördert Maßnahmen und Projekte zur Vermittlung von Medienkompetenz. Sie erhalten die Förderung vor allem für Projekte, mit denen Informations- und/oder Nachrichtenkompetenzen gestärkt werden, Wissen zur rechtlichen, organisatorischen, kulturellen und ökonomischen Beschaffenheit des Mediensystems, zu inhaltlichen Angeboten, medienkulturellen Praktiken und technischen Rahmenbedingungen sowie zu Nutzungsverhalten und Interaktionsformen vermittelt wird, die medienkritische Reflexion im Umgang mit Desinformation geschult wird, die digitale Mündigkeit von Bürgerinnen und Bürgern in allen Lebensphasen gestärkt wird, neue medienpädagogische und -wissenschaftliche Konzepte erprobt werden, Medieninnovationen und -wandel handlungsorientiert vermittelt werden, aufsuchende Medienbildungsarbeit geleistet wird, der Transfer der Expertise von Medienschaffenden in die Medienkompetenz-Projektarbeit gelingt sowie die Vernetzung von Medienpädagoginnen und -pädagogen sowie Medienschaffenden gefördert wird. Außerdem können Sie eine Förderung für Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung, für die Entwicklung, Produktion und Bereitstellung von Lern- beziehungsweise Informationsmaterialien sowie für Veranstaltungen bekommen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Bei Projekten mit thematischem Schwerpunkt erhalten Sie eine Förderung von bis zu 100 Prozent.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen.
Projekte mit kommerziellem Charakter sind nicht förderfähig.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge sind formgerecht zu der in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Frist einzureichen.
Förderregion
BerlinBrandenburg
Antragsberechtigt
Verband/Vereinigung, Privatperson, Bildungseinrichtung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Berlin, Brandenburg
- iAntragsteller: verein, privatperson