VeröffentlichtZuschuss

Zuwendungen für Verkehrssicherheitsmaßnahmen

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Aktualisiert vor 22 Tagen

Die Senatsverwaltung fördert gemeinnützige Maßnahmen zur Verkehrssicherheit in Berlin.

Programmdetails

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt fördert jedes Jahr gemeinnützige Maßnahmen aus dem Bereich der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung, die zur Förderung verkehrssicheren Verhaltens im Land Berlin beitragen. Dies können beispielsweise Maßnahmen sein wie (Fahr-)Trainings, Beratungen, Schulungen, Veranstaltungen, Workshops und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen. Die Zielgruppen der Maßnahmen ergeben sich aus den Unfallanalysen und Handlungsschwerpunkten des Verkehrssicherheitsprogramms 2030 des Landes Berlin. Die Zielgruppen sind: Fußverkehr, Radverkehr, motorisierter Verkehr, Kinder und Jugendliche, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Beeinträchtigungen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

Die Maßnahmen müssen in Berlin umgesetzt werden und eine bezirksübergreifende Bedeutung haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsvordruck (allgemeiner Teil),Antragsvordruck (fachlicher Teil),Finanzierungsplan,Konzept zur Evaluierung der Maßnahme,Personalbögen von im Projekt Tätigen,Kostenberechnung/Honorarkostenaufstellung,rechtsgeschäftliche Vertretungsbefugnis,Vereins- beziehungsweise Handelsregisterauszug,Satzung beziehungsweise Gesellschaftsvertrag,Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid,Erklärung zur Leistungsgewährungsverordnung,Mindestlohnerklärung,Arbeitsplatzbeschreibung

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge für Maßnahmen, die im Folgejahr durchgeführt werden sollen, sollten im 4. Quartal eines Kalenderjahres gestellt werden.

Förderregion

Berlin

Antragsberechtigt

natürliche und juristische Personen, die gemeinnützige Projekte umsetzen möchten

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Berlin
  • iAntragsteller: verein, gemeinnuetzig, unternehmen, privatperson, stiftung, genossenschaft