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Auszeichnung 'Gute Bürgerbeteiligung'

Kompetenzzentrum Bürgerbeteiligung e.V.

Die Auszeichnung 'Gute Bürgerbeteiligung' wird jährlich vergeben und richtet sich an Städte, Gemeinden sowie zivilgesellschaftliche Organisationen, die qualitativ hochwertige Beteiligungsprozesse gestalten.

Programmdetails

Die Auszeichnung 'Gute Bürgerbeteiligung' wird seit 2023 jährlich vom Kompetenzzentrum Bürgerbeteiligung e.V. in Kooperation mit dem Berlin Institut für Partizipation vergeben. Sie richtet sich an Städte, Gemeinden, Landkreise sowie zivilgesellschaftliche Organisationen, die in Zusammenarbeit mit Kommunen qualitativ hochwertige Beteiligungsprozesse gestalten. Ziel der Auszeichnung ist es, herausragende Projekte sichtbar zu machen, die beispielhaft für eine gelungene Bürgerbeteiligung stehen und damit die Orientierung für andere bieten. Grundlage der Auszeichnung bilden die zehn Grundsätze guter Beteiligung, die von der Allianz Vielfältige Demokratie erarbeitet wurden. Diese Grundsätze beruhen auf langjährigen Erfahrungen aus Forschung und Praxis und definieren Standards für die Qualität und Wirkung von Beteiligungsprozessen. Bewerben können sich Projekte, die nachweislich möglichst vieler dieser Grundsätze umgesetzt haben. Die Bewertung der eingereichten Projekte erfolgt nach klar definierten Kriterien, wobei Dialogbereitschaft, frühe Beteiligung, Transparenz, Verfahrenssicherheit sowie Einbindung vielfältiger Akteursgruppen eine zentrale Rolle spielen. Im Mittelpunkt der Auszeichnung steht nicht der Wettbewerb um finanzielle Mittel, sondern die öffentliche Anerkennung als besonderen beteiligungskompetenter Akteur. Die ausgezeichneten Träger erhalten im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung eine Tafel, die sich als Beispiel für gute Beteiligungspraxis ausweist. Damit soll nicht nur die jeweilige Organisation gewürdigt werden, sondern auch ein Beitrag zur Weiterentwicklung der Beteiligungskultur in Deutschland geleistet werden.

Voraussetzungen

Projekte, die nachweislich möglichst viele der zehn Grundsätze guter Beteiligung umgesetzt haben.

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Preis
Antragsfrist
31. Mai 2026
Hinweise zur Frist
2. Quartal

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Kommunen (Städte, Gemeinden und Kreise), zivilgesellschaftliche Organisationen, Initiativen, Vereine