VeröffentlichtZuschuss

Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport

Bundeskanzleramt

Das Bundeskanzleramt unterstützt Bau-, Erweiterungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an anerkannten Einrichtungen des Spitzensports.

Programmdetails

Gefördert werden Bau-, Erweiterungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen für den Spitzensport, insbesondere: an Olympiastützpunkten (OSP), an anerkannten Bundesstützpunkten (BSP), am Olympischen und Paralympischen Trainingszentrum für Deutschland in Kienbaum (KOPT), am Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES), am Institut für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT). Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der geförderten Einrichtung. Die Höhe beträgt: am FES bis zu 100 %, am KOPT bis zu 100 %, an OSP bis zu 70 %, am IAT bis zu 67 %, an anerkannten BSP bis zu 45 %. Die Antragstellung erfolgt über das jeweilige Land beim BKAmt.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Bundesländer, Bundessportfachverbände, Träger von Einrichtungen des Stützpunktsystems sowie sonstige Träger von Einrichtungen, Projekten und Maßnahmen des Spitzensports.

Es besteht ein örtlicher oder sportartspezifischer Bedarf für die Maßnahme.

Nicht förderfähig

  • Ausgeschlossen sind Baumaßnahmen an Einrichtungen
  • die ausschließlich oder überwiegend dem professionellen Sport dienen
  • sowie Baumaßnahmen für Zuschauer
  • insbesondere Tribünenanlagen.

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Kommune, Verband/Vereinigung, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung

Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport – Förderprogramm | FörderBase