VeröffentlichtSport und Bewegung
Landesförderung für den Sportstättenbau
Landessportbund Sachsen-Anhalt
Programmdetails
Eure vereinseigene oder kommunale Sportanlage ist in die Jahre gekommen? Sie braucht dringend eine Sanierung oder soll komplett neu gebaut werden? Egal ob bei Euch der Rasenplatz saniert werden muss, die Duschen neue Fliesen benötigen oder ein neuer Reitplatz entstehen soll, für alle Sportvereine gibt es die Möglichkeit, dafür Fördermittel vom Land zu erhalten.
Der Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. (LSB) unterstützt und berät Sportvereine bei der Beantragung von Fördermitteln für den Sportstättenbau. Im Folgenden findet Ihr weiterführende Informationen und Hilfestellungen für alles, was es dabei zu beachten gilt.
👥Zielgruppen/Bedingungen
- Sportvereine , die Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt sind
- Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise in Sachsen-Anhalt
- Sanierung oder Modernisierung
- Erweiterung der Nutzbarkeit
- Umwidmung
- Neubau
- zuwendungsfähige Ausgaben müssen mindestens 10.000 Euro betragen
- Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
- kombinierbar mit weiteren Fördermitteln, wie z. B. von Lotto Sachsen-Anhalt
Wer wird gefördert?
Antragsteller können sein:
Was wird gefördert?
von Sportstätten in Sachsen-Anhalt.
WICHTIGE HINWEISE:
Erst wenn die Bewilligung erteilt ist (in Ausnahmefällen ist ein vorzeitiger Maßnahmebeginn auf Antrag möglich), darf mit dem Bau begonnen werden. Dazu gehört auch die Auftragserteilung an das Bauunternehmen. Wer vorher beginnt, kann keine Förderung mehr erhalten.
📋Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Der Antrag muss bis zum 31. August für das Folgejahr an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt werden. Eine Kopie ist an den LSB zu richten. Gerne kann der Verein vorab (bis zum 01. August) die kompletten Unterlagen über den jeweiligen Kreis- und Stadtsportbund an den LSB senden. Der LSB prüft den Antrag, gibt Hinweise und leitet ihn fristgerecht für den Verein an die Investitionsbank weiter.
ℹWeitere Informationen
- Link zum Programm
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 10.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Sport und Bewegung
- Hinweise zur Frist
- 31. August 2026
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Sportvereine , die Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt sind; Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise in Sachsen-Anhalt
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: kommune, verband, verein
- €Förderbetrag: ab 10.000 €