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Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW)

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Sachsen unterstützt Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in Mietwohngebäuden durch Darlehen für Aufzugsanlagen.

Programmdetails

Die Förderung erhalten Sie für die Errichtung oder Erneuerung von Personenaufzügen in oder an bestehenden Mietwohngebäuden mit mehr als 3 Geschossen und mehr als 6 Wohnungen, den Abbau von Barrieren im Zugangsbereich der Gebäude sowie Begleit- und Folgemaßnahmen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens jedoch EUR 80.000. Die Zinsverbilligung gilt für maximal 20 Jahre.

Voraussetzungen

Das Gebäude muss spätestens am 31.12.1990 bezugsfertig gewesen sein.

Das Vorhaben muss zu einer dauerhaften Verbesserung des Gebrauchswertes führen und die Leerstandsquote in der Gemeinde muss über 5 Prozent liegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Nachweis über die Nutzung des Gebäudes,Baupläne

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 80.000 €
Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Darlehen
Hinweise zur Frist
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Förderregion

Sachsen

Antragsberechtigt

Eigentümer und Eigentümerinnen von Mietwohngebäuden in Sachsen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen
  • iAntragsteller: privatperson
  • Förderbetrag: ab 80.000 €
Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW) – Förderprogramm | FörderBase