VeröffentlichtDarlehen
Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW)
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Sachsen unterstützt Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in Mietwohngebäuden durch Darlehen für Aufzugsanlagen.
Programmdetails
Die Förderung erhalten Sie für die Errichtung oder Erneuerung von Personenaufzügen in oder an bestehenden Mietwohngebäuden mit mehr als 3 Geschossen und mehr als 6 Wohnungen, den Abbau von Barrieren im Zugangsbereich der Gebäude sowie Begleit- und Folgemaßnahmen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens jedoch EUR 80.000. Die Zinsverbilligung gilt für maximal 20 Jahre.
Voraussetzungen
Das Gebäude muss spätestens am 31.12.1990 bezugsfertig gewesen sein.
Das Vorhaben muss zu einer dauerhaften Verbesserung des Gebrauchswertes führen und die Leerstandsquote in der Gemeinde muss über 5 Prozent liegen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Nachweis über die Nutzung des Gebäudes,Baupläne
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 80.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Darlehen
- Hinweise zur Frist
- Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Förderregion
Sachsen
Antragsberechtigt
Eigentümer und Eigentümerinnen von Mietwohngebäuden in Sachsen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen
- iAntragsteller: privatperson
- €Förderbetrag: ab 80.000 €