VeröffentlichtBildung, Kinder und Jugendliche, Kultur, Medien und Musik, Soziales

Musik für alle!

Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V.

Programmdetails

„Musik für alle!“ muss Wirklichkeit werden! WAS: Förderung neuer, außerschulischer Musikprojekte in Zusammenarbeit mit 2 Bündnispartnern FÜR WEN: Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren mit bisher erschwertem Zugang zur Musik (in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen) WARUM: „Musik für alle!“ muss Wirklichkeit werden! Dazu soll jedem Kind und Jugendlichen die Möglichkeit zum gemeinsamen Singen, Musizieren und kreativen Ausdruck gegeben sein. Unabhängig von Herkunft und sozialer Verortung finden selbstbewusste und kreative Heranwachsende ihre Stimme in der Gesellschaft.

👥Zielgruppen/Bedingungen

    Das Förderprogramm „Musik für alle!“ richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren, die in verschiedenen Risikolagen aufwachsen und bisher keinen oder nur geringen Zugang zur Musik haben. Der Bundesmusikverband möchte damit Teilhabe und Entwicklungsmöglichkeiten in musikalischen Angeboten für alle ermöglichen. Die Risikolage muss nicht für die einzelnen Teilnehmenden nachgewiesen werden. Vielmehr soll das Bündnis im Antrag nachvollziehbar darstellen, wie die Zielgruppe im Sozialraum anhand der drei Risikolagen erreicht werden kann. Es ist möglich und erwünscht, dass auch Kinder und Jugendliche teilnehmen, die nicht von den Risikolagen betroffen sind. Eine Stigmatisierung soll bewusst vermieden werden.

    Soziale/strukturelle Risikolage:

  • Erwerbslosigkeit der im Haushalt lebenden Elternteile
  • Beschreibung der sozialräumlichen Verortung und des Quartiers, in dem das Projekt stattfindet
  • Beschreibung über das Profil des Bündnispartners, über den die Zielgruppe direkt erreicht wird (Schule, Kita, Jugendzentrum)
  • Finanzielle Risikolage:

  • geringes Familieneinkommen, Eltern erhalten Arbeitslosengeld und/oder Transferleistungen und können musikalische Bildungsangebote nicht finanzieren
  • Öffentliche Statistiken zeigen, wie hoch die Arbeitslosenquote im Vergleich zu anderen Regionen ist
  • Schulen geben meist allgemeine Auskünfte über die Schülerschaft
  • Bildungsbezogene Risikolage:

  • Elternteil hat weder abgeschlossene Berufsausbildung noch Hochschulzugangsberechtigung
  • keinen direkten Einfluss der Eltern zur Wahrnehmung kultureller Bildungsangebote
  • Beratung & Antragstellung

    Nach einer Beratung vom Projektbüro kann auf dem Antragsportal kumasta ein Projekt eingereicht werden. Bitte wählen Sie dazu den Bundesmusikverband Chor & Orchester als Förderer aus.

    Antragsfristen 2023 – 2027:

  • bis zum 15. Januar (mit Projektstart ab dem 15. März)
  • bis zum 1. Mai (mit Projektstart ab dem 01. Juli)
  • bis zum 1. September (mit Projektstart ab dem 01. Januar 2024)
  • Schulungen für bewilligte Projekte

    Nach der Zusage der Jury bieten der Bundesmusikverband regelmäßig Schulungen an, bei denen verschiedenen Unterlagen zur administrativen Abwicklung erklärt werden. Ebenso will der Verband alle geförderten Projekte kennenlernen und das Treffen für eine deutschlandweite Vernetzung nutzen.

📋Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Nach einer Beratung vom Projektbüro kann auf dem Antragsportal kumasta ein Projekt eingereicht werden. Bitte wählen Sie dazu den Bundesmusikverband Chor & Orchester als Förderer aus.

Weitere Informationen

  • Link zum Programm

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
BildungKinder und JugendlicheKulturMedien und MusikSoziales
Hinweise zur Frist
1. Mai 2026 1. September 2026 15. Januar 2027

Förderregion

Bundesweit

Antragsberechtigt

Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bundesweit
  • iAntragsteller: gemeinnuetzig, initiative, verein