VeröffentlichtDarlehen | Bürgschaft
Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen (RL RH/2017)
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Aktualisiert vor 22 Tagen
Der Freistaat Sachsen unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch Darlehen und Bürgschaften.
Programmdetails
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch die Gewährung eines Darlehens, im Fall von Umstrukturierungsbeihilfen auch durch einen Zinszuschuss oder eine Bürgschaft. Darüber hinaus erhalten Sie auch eine Förderung, wenn Ihr Unternehmen nicht in Schwierigkeiten ist, Sie aber aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände mit einem akuten Liquiditätsbedarf konfrontiert sind. Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder Bürgschaft. Die Höhe des Darlehens beträgt bei Rettungsbeihilfen bis zu EUR 1,5 Millionen für eine Laufzeit von maximal 6 Monaten, vorübergehenden Umstrukturierungsdarlehen bis zu EUR 500.000 für eine Laufzeit von 18 Monaten sowie Umstrukturierungsdarlehen für Unternehmen in Schwierigkeiten bis zu EUR 500.000 für eine Laufzeit von 5 Jahren. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent der verbürgten Darlehenssumme, bei Rettungsbeihilfen bis zu EUR 1,2 Millionen, vorübergehenden Umstrukturierungsdarlehen bis zu EUR 400.000. Der Mindestbetrag liegt jeweils bei EUR 20.000.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie Unternehmen des Gartenbaus und der Binnenfischerei mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Es gelten spezifische Voraussetzungen für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag,Beratungsgespräch,Nachweise über wirtschaftliche Schwierigkeiten
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 20.000 € – 1.500.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Darlehen | Bürgschaft
Förderregion
Sachsen
Antragsberechtigt
landwirtschaftliche Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, Unternehmen des Gartenbaus und der Binnenfischerei
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen
- iAntragsteller: unternehmen
- €Förderbetrag: 20.000 € – 1.500.000 €