VeröffentlichtZuschuss
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Geprüft vor 45 Tagen
Förderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit Partnern zur Stärkung der Innovationskraft von Unternehmen.
Programmdetails
Mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) stärken Sie die Innovationskraft Ihres Unternehmens nachhaltig. Sie erhalten finanzielle Unterstützung für anspruchsvolle Projekte der Forschung und Entwicklung (FuE). Diese Vorhaben müssen zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Die Förderung erfolgt themenoffen und ist nicht an bestimmte Branchen gebunden. Sie können als Unternehmen mit anderen Unternehmen oder mit Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten. Ein wesentlicher Vorteil für Sie ist: Sie mindern das technische und wirtschaftliche Risiko bei innovativen Vorhaben. Für nationale Kooperationsprojekte erhalten Sie als Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 55 % der förderfähigen Kosten, die auf maximal 560.000 EUR pro Teilprojekt begrenzt sind. Bei internationalen Kooperationen erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 60 %. Für das gesamte Projekt kann die Förderung einen Betrag von 3 Millionen EUR nicht überschreiten.
Voraussetzungen
Ihr Vorhaben muss mit einem erheblichen technischen Risiko verbunden sein und ein hohes Innovationsniveau aufweisen.
Es muss über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen.
Bei Kooperationsprojekten ist eine Kooperationsvereinbarung erforderlich.
Nicht förderfähig
- •Keine Förderung
- •wenn das Projekt bereits begonnen hat
- •das Unternehmen als 'Unternehmen in Schwierigkeiten' gilt
- •ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde
- •das Projekt bereits durch andere öffentliche Mittel gefördert wird oder die Kooperationspartner verbundene Unternehmen sind.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular mit Anlagen,Detaillierte Darstellung des Projektinhalts,Angaben zu den Kooperationspartnern,Nachweise zur Untersetzung der Förderung,Markteinführungskonzept,Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung,Erklärung zum Anreizeffekt der Förderung
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 3.000.000 €
- Förderquote
- 55 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge können laufend gestellt werden.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: unternehmen
- €Förderbetrag: bis 3.000.000 €