VeröffentlichtZuschuss

Potenzialberatung im verarbeitenden Gewerbe und im produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Aktualisiert vor 22 Tagen

Unternehmen in Berlin können Zuschüsse für externe Beratungsleistungen zur Optimierung von Arbeitsorganisation und Geschäftsprozessen erhalten.

Programmdetails

Das Land Berlin fördert den Einsatz von externen Beratern in Unternehmen. Sie erhalten die Förderung für Beratungen zur Optimierung der Arbeitsorganisation und Geschäftsprozesse und zur Beschleunigung von Innovationsprozessen. Die Potenzialberatung beziehungsweise der Beratungsprozess besteht aus drei Teilen: Analyse der Stärken und Schwächen des antragstellenden Unternehmens, Erarbeitung von Vorschlägen zur Nutzung der unternehmensinternen Potenziale und externer Ressourcen, Begleitung der ersten Schritte zur Umsetzung der mit dem Unternehmen und den Beschäftigten entwickelten Verbesserungen. Die Beratung gliedert sich in eine Grund- und eine Aufbauberatung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der Beratungskosten, jedoch jeweils maximal EUR 8.000 für die Grundberatung und die Aufbauberatung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Geschäftsführungen gemeinsam mit Arbeitnehmervertretungen von kleinen und mittleren Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes, der digitalen Wirtschaft und des Handwerks mit Sitz und Betriebsstätte in Berlin.

Ausgenommen sind Banken, Versicherungen und sonstige Finanzdienstleistungen.

Ihr Unternehmen muss seit mehr als 3 Jahren bestehen.

Erforderliche Unterlagen

  • amtliche Formulare

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 8.000 €
Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Antrag vor Beratungsbeginn einreichen

Förderregion

Berlin

Antragsberechtigt

Unternehmen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Berlin
  • iAntragsteller: unternehmen
  • Förderbetrag: bis 8.000 €