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Kredit „Altersgerecht Umbauen“

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Geprüft vor 46 Tagen

Förderung von Umbaumaßnahmen zur Barrierereduzierung und Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden.

Programmdetails

Die KfW -Bankengruppe fördert Umbaumaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden, um die Barrierefreiheit und den Einbruchschutz zu verbessern. Sie erhalten den Kredit für folgende Einzelmaßnahmen im Bereich Barrierereduzierung: Wege zu Gebäuden und im Wohnumfeld, Eingangsbereiche und Wohnungszugänge, Überwindung von Treppen und Stufen, Raumaufteilung, Schwellenabbau, Badumbau, Maßnahmen an Sanitärräumen, Umbauten zur Erleichterung der Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag, Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen, Umbau zum „Standard Altersgerechtes Haus“. Gefördert werden im Bereich Einbruchschutz: einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, einbruchhemmende Garagentore und -zugänge, Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, Nachrüstsysteme für vorhandene Fenster, einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Gefahrenwarnanlagen, Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion. Außerdem können Sie eine Förderung für den Kauf einer neu umge­bauten Immobilie (Ersterwerb) erhalten.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Investorinnen und Investoren von förderfähigen Maßnahmen, wie Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Privatpersonen.

Nicht förderfähig

  • Nicht gefördert werden Ferienhäuser
  • Ferienwohnungen
  • Wochenendhäuser
  • Einrichtungen
  • die unter die Landesgesetze und Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Heimordnungsrechts der Länder fallen
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Darlehen

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: unternehmen, kommune, privatperson
  • Förderbetrag: bis 50.000 €