VeröffentlichtDarlehen
Kredit „Altersgerecht Umbauen“
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Geprüft vor 46 Tagen
Förderung von Umbaumaßnahmen zur Barrierereduzierung und Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden.
Programmdetails
Die KfW -Bankengruppe fördert Umbaumaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden, um die Barrierefreiheit und den Einbruchschutz zu verbessern. Sie erhalten den Kredit für folgende Einzelmaßnahmen im Bereich Barrierereduzierung: Wege zu Gebäuden und im Wohnumfeld, Eingangsbereiche und Wohnungszugänge, Überwindung von Treppen und Stufen, Raumaufteilung, Schwellenabbau, Badumbau, Maßnahmen an Sanitärräumen, Umbauten zur Erleichterung der Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag, Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen, Umbau zum „Standard Altersgerechtes Haus“. Gefördert werden im Bereich Einbruchschutz: einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, einbruchhemmende Garagentore und -zugänge, Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, Nachrüstsysteme für vorhandene Fenster, einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Gefahrenwarnanlagen, Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion. Außerdem können Sie eine Förderung für den Kauf einer neu umgebauten Immobilie (Ersterwerb) erhalten.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Investorinnen und Investoren von förderfähigen Maßnahmen, wie Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Privatpersonen.
Nicht förderfähig
- •Nicht gefördert werden Ferienhäuser
- •Ferienwohnungen
- •Wochenendhäuser
- •Einrichtungen
- •die unter die Landesgesetze und Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Heimordnungsrechts der Länder fallen
- •Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Darlehen
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: unternehmen, kommune, privatperson
- €Förderbetrag: bis 50.000 €