VeröffentlichtZuschuss
Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
Bundesministerium des Innern (BMI)
Förderung von Maßnahmen zur effizienten Steuerung der Migrationsströme und zur Bewältigung der entstehenden Folgen.
Programmdetails
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Ihr Projekt im Bereich Asyl, legale Migration, Integration, europäische Solidarität, Rückkehr und Bekämpfung irregulärer Migration. Mitfinanziert werden Maßnahmen zur Stärkung und Weiterentwicklung aller Aspekte des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, zur Stärkung und Weiterentwicklung der legalen Migration in die Mitgliedsstaaten und zur Unterstützung der wirksamen Integration und sozialen Inklusion von Drittstaatsangehöriger, zur Bekämpfung der irregulären Migration, zur Förderung einer wirksamen, sicheren und würdevollen Rückkehr und Wiedereingliederung in Drittländer als Beitrag zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung, zur Stärkung der Solidarität und gerechten Aufteilung der Verantwortung unter den Mitgliedstaaten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind eingetragene juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts sowie internationale Organisationen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Nicht förderfähig
- •Mit dem Vorhaben dürfen keine Gewinne erzielt werden.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 100.000 €
- Förderquote
- 75 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. Juni 2027
- Hinweise zur Frist
- Anträge sind bis spätestens 30.06.2027 einzureichen.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: kommune, oeffentlich, verband, verein
- €Förderbetrag: ab 100.000 €