VeröffentlichtZuschuss
Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung (StäBauFRL)
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt unterstützt Kommunen mit Zuschüssen für städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen in definierten Erneuerungsgebieten.
Programmdetails
Das Förderprogramm unterstützt Kommunen bei städtebaulichen Investitionen durch verschiedene Programmbereiche: Lebendige Zentren (Erhalt und Entwicklung von Stadt- und Ortskernen), Sozialer Zusammenhalt (kooperative Quartiersgestaltung) und Wachstum und nachhaltige Erneuerung (lebenswerte Quartiersgestaltung). Die Förderung umfasst vorbereitende Arbeiten, Durchführung und Bau-/Konstruktionsmaßnahmen im Rahmen umfassender städtebaulicher Erneuerungsinitiativen. Kommunen müssen ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) verabschiedet haben. Anträge bis 30. November jährlich beim Landesverwaltungsamt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kommunen, die ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) verabschiedet haben.
Erforderliche Unterlagen
Auf einen Blick
- Förderquote
- 67 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Bis zum 30. November jährlich beim Landesverwaltungsamt für das folgende Programmjahr
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Kommunen (Gemeinden)
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- !Vorhabenbeginn: Noch nicht gestartet
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: kommune